Nennschluss ist 3 Wochen vor dem Prüfungstermin, unsere Prüfungen finden bei mindestens einem gemeldeten Hund statt– falls jeweils nicht anders angegeben.
Für die Meldung zur Prüfung (§3 VZPO/VGPO) senden Sie bitte per Post folgende Unterlagen an den jeweiligen Prüfungsleiter:
Die Annahme erfolgt in der Reihenfolge des Posteingangs der vollständigen Unterlagen, die Nennzahl ist begrenzt!
Die Nennung kann bis zum Nennschluss zurückgezogen werden, danach wird das Nenngeld nicht mehr zurückerstattet(Nenngeld ist Reuegeld).
Jeder Führer bringt eigenes Schleppwild mit!
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Prüfungsleiter.
Hier können Sie das Formular zur Anmeldung bequem online ausfüllen: